Wer darf Datenschutzbeauftragter werden?

Anforderung an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Laut Gesetz kann zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nur bestellt werden, wer die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.

Zuverlässigkeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Die gesetzlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten umfassen nicht nur die persönliche Integrität des bestellten Mitarbeiters, sondern dieser Mitarbeiter muss auch frei von Konflikten mit Bezug zum Datenschutz sein.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist als interne Kontrollinstanz angelegt und soll auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze zum Datenschutz hinwirken.

In dieser Kontrollfunktion muss der Datenschutzbeauftragte daher frei von Konflikten sein, die auftreten könnten, wenn er in seiner Haupttätigkeit intensiv mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut ist.

So ist die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten, nach allgemeiner Auffassung, nicht mit einer gleichzeitigen Tätigkeit als

  • Personalleitung
  • Marketingleitung oder
  • IT-Leitung

vereinbar.

Ebensowenig können Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Vorstandes Datenschutzbeauftragter in ihrem Unternehmen sein. Das gilt regelmäßig aber nicht für Assistenten der Geschäftsleitung.

Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die Fachkunde und Zuverlässigkeit kann nicht immer mit einem eigenen Mitarbeiter erfüllt werden. Daher ist es oft empfehlenswert einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Weitere Informationen zu den Aufgaben, Rechten und Pflichten der betrieblichen Datenschutzbeauftragten erhalten Sie in unserem Seminar Ausbildung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit der Möglichkeit einer DEKRA Zertifizierung oder in unserem Seminar Grundlagen betrieblichen Datenschutzes. Für erfahrene Datenschutzbeauftragte bieten wir ein ausführliches Weiterbildungsangebot.

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