Mögliche Folgen mangelnden Datenschutzes für das Unternehmen

Mögliche Folgen von Verstößen

<address>Wer sich an die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes nicht hält, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Wird die zuständige Behörde aufmerksam, drohen Bußgelder bis zu 300.000 Euro. Wurden mit den Verstößen auch noch Gewinne erzielt, sieht das Bundesdatenschutzgesetz zudem eine Abschöpfung des Gewinns vor.</address>

Haftung der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung haftet persönlich dafür, dass in ihrer  Firma das Datenschutzgesetz eingehalten wird. Drückten in der Vergangenheit Behörden schon einmal ein Auge zu, so kontrollieren sie mittlerweile strenger.

Selbst wenn das Unternehmen nicht verpflichtet ist, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, hat gem. § 4 g Abs. 2 a BDSG die leitungsebene sicherzustellen, dass die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten in anderer Weise erfüllt werden.

Wettbewerbsvorteil Datenschutz

Datenschutz ist aber nicht nur eine rechtliche Auflage, sondern kann auch für Unternehmen als Wettbewerbsvorteil genutzt werden. In einem guten Datenschutzkonzept können auch klare Wettbewerbsvorteile liegen.

Gerade Unternehmen, die mit den persönlichen Daten ihrer Kunden umgehen, wecken Vertrauen, wenn sie die Informationen sachgerecht verarbeiten.

Weitere Informationen zu den Aufgaben, Rechten und Pflichten der betrieblichen Datenschutzbeauftragten erhalten Sie in unserem Seminar Ausbildung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit der Möglichkeit einer DEKRA Zertifizierung oder in unserem Seminar Grundlagen betrieblichen Datenschutzes. Für erfahrene Datenschutzbeauftragte bieten wir ein ausführliches Weiterbildungsangebot.

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